Am 23.3.2007 hat das Schweizerische Parlament beschlossen, Biotreibstoffe von der Mineralölsteuer zu befreien. Der Gesetzgebungsprozess sowie notwendige Anweisungen auf Verordnungsstufe sind noch im Gang und werden in Fachgremien zur Zeit intensiv erarbeitet. Die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Einführung von Biotreibstoffen sind sehr anspruchsvoll. Ihre Umsetzung wird noch einige Zeit dauern.
Die Coop Mineraloel AG verkauft daher noch keinen Biodiesel oder Ethanolbenzin, da die Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllt sind. In der Schweiz kann Ethanol für motorische Zwecke noch nicht steuerbefreit importiert werden. Es gibt zwei kleinere Pilotanlagen, die eine gewisse Menge steuerbefreites Ethanol herstellen. Dieses wird dem regulären Benzin beigemischt und an eine begrenzte Anzahl Tankstellen anderer Anbieter geliefert.
Nachstehend geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Probleme, die auf der Ebene des Grosshandels vor Einführung eines neuen Treibstoffes noch gelöst werden müssen.
Langzeit-Lagerstabilität:
In Grosstanklagern besteht noch zu wenig Langzeit-Erfahrung mit dem Verhalten von Diesel und Ethanolbenzin bei Beimischung von Biokomponenten (Rapsmethylester RME oder Ethanol ETBE). In diesen Grosstankanlagen befinden sich grosse Pflichtlagermengen zusammen mit den Beständen für die Tagesversorgung.
- Ausserdem ist die Verfügbarkeit von RME für Biodiesel und Ethanol in der Schweiz noch zu gering, um flächendeckend Biodiesel und Ethanol anbieten zu können.
- In den Grosstanklagern mit einer Schlüsselstellung für die Versorgung der Schweiz konnten Investitionsentscheide für die Einlagerung von E 5-Benzin wegen fehlender Bundesvorschriften bis jetzt noch nicht gefällt werden.
- Die Logistik, d.h. die Anzahl der Tankkammern an den Tankstellen erlaubt in vielen Fällen nicht, dass ein viertes Produkt angeboten wird.
- Die hohen Anforderungen moderner Diesel- und Benzinmotoren im Sommer- und Winterbetrieb erfordern eine erstklassige und gleich bleibende Qualität der Biokomponenten, um den Betrieb der Motoren jederzeit störungsfrei garantieren zu können.
Weitere Alternativenergien
Viele Alternativenergien sind für PW-Motoren im Gespräch: E 5-Benzin (Ethanolgehalt 5%), E 85-Benzin (Ethanolgehalt 85%), Erdgas, Wasserstoff, Flüssiggas, Biodiesel, synthetische Treibstoffe aus Biomasse. Für all diese alternativen Treibstoffe gilt, dass vom Gesetzgeber erst klare Bedingungen geschaffen werden müssen, damit die Industrie (Raffinerien, Verteiler, Lagerhalter) in die richtigen Distributionstechnologien investieren kann.
Graue Energie: In Expertenkreisen wird darauf hingewiesen, dass einige der genannten Alternativtreibstoffe erhebliche Nachteile in Bezug auf die Gesamt-Ökobilanz aufweisen.
Gemäss neuem Mineralölsteuergesetz müssen inländische und importierte Biotreibstoffe einen ganzen Katalog von Anforderungen erfüllen, um in den Genuss einer Steuerbegünstigung zu kommen. Diese Anforderungen sowie deren Überprüfung beim Import und Vertrieb werden zur Zeit erarbeitet.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen kurzen Ausführungen einen kleinen Einblick in die Problematik der Alternativ-Energien gegeben zu haben.
Die beste Energie ist immer noch die eingesparte Energie!
Wir dürfen Ihnen jedoch versichern, dass wir die Entwicklung genau beobachten und bereits gewisse Vorbereitungen getroffen haben, um Ihnen möglichst schnell die richtigen Alternativ-Energien an unseren Tankstellen offerieren zu können.
Literatur zum Thema erhalten Sie bei der SES Schweiz Energiestiftung in Zürich, sowie der Schweizersichen Erdölvereinigung in Zürich.